Neue Notbremse gilt auch bei Supermärkten: Dafür benötigen Sie diese Apps
Hintergrundkenntnisse
Über 13 Monate nach Ausbruch der Pandemie will der Bund Ordnung ins geltenden Regel-Chaos bringen. In Landkreisen, Städten und Kreisen, in denen die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner an drei aufeinanderfolgenden Tagen bei über 100 liegt, soll die Notbremse gelten. Auch beim Einkaufen im Supermarkt, einem wichtigen und unvermeidbaren Thema unseres Alltagslebens, führt sie ab sofort zu Änderungen.
Stand heute wären über 350 Landkreise (von 412) von der Regelung sofort betroffen.
Sie sind nicht sicher, ob Ihr Landkreis unter der 100 liegt oder nicht? Für aktuelle Daten und Statistiken zur Ausbreitung in den einzelnen Bundesländern und Landkreisen können Sie die Corona-Live-Karte von RKI online benutzen:
Laut der Notbremse müssen nahezu alle Geschäfte Städten und Landkreisen, in denen die Notbremse gilt, ab einer 7-Tages-Inzidenz von 150 für Kunden schließen. Sie dürfen nur Click & Collect (Abholung) oder Click & Deliver (Lieferung) anbieten.
Ab einer Inzidenz von 100 gilt das Einkaufen nur mit negativem Corona-Test. Das heißt, wenn Sie also bei Ikea Möbel oder bei H&M Kleidung kaufen wollen, müssen Sie einen negativen Test vorlegen.
Doch bei Supermärkte, Drogeriemärkte, Biomärkte, Discounter und Co., die die Bevölkerung mit Lebensmitteln und Verbrauchsgütern des täglichen Bedarfs versorgen, gilt das nicht.
Geöffnet bleiben insgesamt - auch bei einer Inzidenz von 150:
Supermärkte (zum Beispiel Edeka, Hit, Kaufland, Netto, Real, Rewe),
Discounter-Märkte (etwa Aldi Süd, Aldi Nord, Lidl, Netto Marken-Discount, Norma, Penny),
Biomärkte (Alnatura, Basic, Bio Company, Denn"s, Vollcorner und Co.),
Kioske,
Reformhäuser,
Apotheken,
Getränkemärkte,
Wäschereien und Textilreinigungen,
Sanitätshäuser,
Optiker (etwa Apollo Optik, Fielmann, Krass, Pro-Optik),
Hörgeräteanbieter,
Tankstellen (Aral, Esso, Shell und Co.),
Buchhandlungen, Floristen und Blumenmärkte,
Tierbedarf und Tierfuttermärkte sowie
Gartenmärkte (Dehner, Pflanzen Kölle, Hagebau, Obi Gartencenter und andere).
Welche Änderungen treffen Aldi, Lidl und Co.?
Obwohl Supermärkte, Drogeriemärkte, Biomärkte, Discounter und Co. geöffnet bleiben, werden sie von folgender Änderungen betroffen:
Öffnungszeiten: Supermärkte und Discounter, die bis 23 Uhr geöffnet haben, müssen ab einer Inzidenz von 100 früher schließen (teilweise vor 22 Uhr, möglich sogar um 21.30 Uhr). Dafür könnten diese Betriebe früher öffnen (ab 6 Uhr).
Weniger Kunden erlaubt: Ist die Filiale größer als 800 Quadratmeter groß, gilt: Auf den ersten 800 Quadratmeter dürfen sich maximal 40 Menschen aufhalten. Für jede weitere 40 Quadratmeter Verkaufsfläche kommt ein Kunde hinzu. Mitarbeiter, Filialleiter, Security, Lieferanten und andere Angestellte zählen auch dazu. Deswegen könnte sich die Kundenzahl stark verringern. Diese Maßnahme heißt lediglich, dass Kunden von Aldi, Lidl und Co. sich auf längere Schlangen einstellen müssen!
Maskenpflicht: Eine Maskenpflicht im Markt und auf dem gesamten Gelände - inklusive Parkplatz - gilt weiterhin in allen Supermärkten und Geschäften. Achtung: Keine Wasserflasche darf nach dem Bezahlen in der Filiale öffnen oder diese vor Ort trinken.
Für sicheres und angenehmes Einkaufen empfehlen wir diese Apps
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